top of page

Häufig
gestellte
Fragen

Wo kann ich als SDE-Student wohnen?

Wohnungssuche

Jeder Student ist für seine Wohnsituation selbst verantwortlich. Wir ermutigen unsere Studenten, sich in WGs zusammenzufinden und gemeinsam nach Wohnungen zu suchen. Da Füssen ein beliebter Urlaubsort ist, erweist sich die Wohnungssuche nicht immer als besonders leicht, jedoch haben wir schon viele Wunder in diesem Bereich erleben dürfen! Diese setzten wir auch über dich und deine Wohnungssuche frei! 

 

Wohnheim

Als Schule bieten wir die Möglichkeit an, in unserem Studentenwohnheim zu wohnen. Dies hat eine begrenzte Anzahl an Schlafplätzen und es ist nicht jedem Studenten automatisch gegeben dort zu wohnen. Es gibt ein Bewerbungsverfahren, in dem unsere angenommenen Bewerber sich auf einen Platz im Studentenwohnheim bewerben können.

2

Ist ein Nebenjob mit meinem Studium an der SDE vereinbar?

Ein Mini-Job (520€) ist unserer Erfahrung nach gut mit dem Studium an der SDE vereinbar. Wir empfehlen hierbei jedoch, dass die Arbeitszeit im Nebenjob 10-12 Wochenstunden nicht überschreitet. Schulveranstaltungen sollten dabei immer Priorität haben.

3

Habe ich als SDE-Student (bzw. meine Eltern) Anspruch auf Kindergeld?

Da die SDE keine staatlich anerkannte Berufsschule oder ähnliches ist, liegt die Bewilligung im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Familienkasse. Unserer Erfahrung nach bewilligen viele Sachbearbeiter die Fortzahlung des Kindergelds, wenn man erklärt, dass das Studium an der SDE der beruflichen Orientierung und der persönlichen Entwicklung dient. Es kann außerdem ein Trittstein auf dem Weg in den Pastorendienst sein, da es wichtige praktische und theologische Grundlagen vermittelt.

4

Kann ich als SDE-Student über meine Eltern familienversichert sein?

Generell ja, aber auch das liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Sollte die Krankenkasse den Aufnahmeantrag in die Familienkasse zunächst nicht bewilligen, kann es sich auch hier lohnen, die Beweggründe hinter dem SDE-Studium zu erläutern.

5

Wann erhalte ich meine Schulbescheinigung (zur Vorlage bei der Familienkasse)?

Du erhältst deine Schulbescheinigung, die auch zur Vorlage bei der Familienkasse zur Beantragung des Kindergeldes dient, ca.2 Wochen nachdem du deinen online Studienvertrag ausgefüllt hast. 

 

Durch das Unterzeichnen deines Studienvertrags bestätigst du rechtlich deinen Studienplatz an der SDE, weshalb die Bescheinigung erst nach dem Unterzeichnen des Vertrages ausgestellt werden kann.

6

Ist es möglich, dass der Ehepartner eines Studenten als Gaststudent an der SDE teilnehmen kann?

Ja, wir haben ein spezielles Angebot für Ehepartner von Studenten entwickelt, deren Kinder bis zu sechs Jahre alt sind. So können sie am Unterricht der SDE teilnehmen. Alle wichtigen Informationen hierzu findest du im Dokument Gaststudium für Ehepartner.

7

Was ist alles in den Studiengebühren inbegriffen?

In den Studiengebühren sind die Unterrichtseinheiten der SDE enthalten inklusive der Erweckungsgruppen und den Begegnungstagen, auf die wir Anfang des Schuljahres als ganze Schule fahren. Außerdem sind alle Bücher, die verpflichtend während des Schuljahres gelesen werden, enthalten. “Und der Himmel bricht herein” von Bill Johnson ist das einzige Buch, das nicht in den Gebühren inbegriffen ist, da es vor Schulstart gelesen und von den angenommenen Bewerbern selbstständig erstanden wird. Die Kosten für den Missionseinsatz sind ebenfalls nicht inbegriffen, da dieser freiwillig absolviert werden kann und separat bezahlt wird.

8

Ist es möglich BaföG für die Teilnahme an der Schule der Erweckung zu beantragen?

Da die Schule der Erweckung nicht staatlich anerkannt ist, kann leider kein BaföG hierfür beantragt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen, wenn die Familienkasse es anerkennt.

pexels-adam-lukac-1059979_edited.jpg

wie im Himmel
So auf erden

bottom of page